Tyroller Druckerei München Geschäft

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Fa. Tyroller Grafische Dienstleistungen

Gegenstand der Aufträge sind Leistungen laut der derzeitig gültig veröffentlichten Preisliste.

Die Preise ergeben sich aus der zur Zeit gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die im Geschäft zur Einsichtnahme und zum Mitnehmen ausliegt.


1. Berechnung

  1. Aufträge bis zu einem Auftragswert von 50,00 € sind bar zu bezahlen.
  2. Auf dem Postweg eingegangene Aufträge können per Nachnahme zurückgeschickt werden.
  3. Aufträge über 50,00 € können gegen Vorlage eines Bestell- bzw. Auftragszettels mit Lieferschein und Rechnung ausgegeben werden.
  4. Zahlungsbedingungen: Der Rechnungsbetrag ist sofort, ohne Abzug, fällig.
  5. Dauerkunden mit laufenden Aufträgen werden mit Sammelrechnung 1 x monatlich abgerechnet.
    Die Bedingungen aus Punkt 1c werden dadurch nicht außer Kraft gesetzt.
  6. Bei Rechnungsstellung unter 50,00 € wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € berechnet.

2. Gewährleistung und Haftung

  1. Auf dem Auftragsschein der Firma Tyroller Graphische Dienstleistung müssen die Lieferfristen schriftlich bestätigt werden. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Auftrag bei der Firma Tyroller Graphische Dienstleistung fertig bearbeitet ist und in Versand- und Abholbereitschaft zur Verfügung steht. Die Lieferung bzw. Zustellung des Auftrages zu dem vom Auftraggeber angegebenen Ort ist nicht Bestandteil der Lieferfrist.
  2. Alle Gewährleistungsansprüche aus Dienstleistungsaufträgen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe des Auftrages schriftlich geltend gemacht werden. Sie beschränken sich auf das Recht einer Ersatzlieferung. Sollte diese nicht zustande kommen, hat der Kunde das Recht zur Herabsetzung des Preises oder Stornierung des Vertrages.
  3. Wird die Lieferfrist nicht eingehalten oder werden die Vorlagen beschädigt, können keine Schadensersatzansprüche – außer im Falle grob fahrlässigen Verhaltens seitens der Firma Tyroller Graphische Dienstleistung – geltend gemacht werden.

3. Aufbewahrung und Transport

  1. Die Auftragsunterlagen, sowie die fertigen Aufträge, können auf Wunsch des Kunden abgeholt und wieder geliefert werden. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Für Transporte innerhalb des Stadtgebietes berechnen wir eine Pauschale von 10,00 €. Der Auftraggeber trägt hierbei die Transportgefahr.
  2. Die überlassenen Vorlagen bzw. Auftragsunterlagen werden durch die Firma Tyroller Graphische Dienstleistung mit Sorgfalt und vertraulich behandelt gemäß DSGVO.
  3. Dem Auftraggeber obliegt der Nachweis über die Vollständigkeit bzw. den Umfang der übergebenen Unterlagen.

4. Eigentumsvorbehalte

  1. Die Auftragsleistungen bleiben Eigentum der Firma Tyroller Graphische Dienstleistung, bis sie vollständig bezahlt sind. Forderungen, die sich aus einer Verfügung ergeben, gehen mit ihrer Entstehung auf die Firma Tyroller über.

5. Urheberrechte

  1. Der Kunde versichert, dass ihm das Urheberrecht, sowie alle die Kopien betreffenden Nutzungsrechte an den Vorlagen zustehen. Die Firma Tyroller Graphische Dienstleistung wird vom Auftraggeber von allen Ansprüchen freigestellt bzw. ersetzt dem Auftragsabwickler alle Kosten, die dadurch entstehen, daß Dritte ein Urheberrecht oder das ausschließliche Nutzungsrecht gegenüber der Firma Tyroller Graphische Dienstleistung geltend machen.
  2. Der Anspruch auf Vergütung des Gesamtauftragswertes bleibt bestehen, wenn Dritte Urheberrecht geltend machen und der Auftrag dadurch nicht zu Ende bearbeitet werden kann. Eine Abrechnung des Auftrages erfolgt, wenn durch Einspruch Dritter oder Anweisung des Kunden, die Beendigung des Auftrages mehr als 14 Tage ausgesetzt wird.

6. Schlußbestimmungen

  1. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung der Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Nebenabreden haben keine Rechtswirksamkeit. Dies gilt auch bei der Auftragsvergabe.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten bzw. zu ergänzen, daß der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtige Zweck erreicht wird.
  3. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen und öffentlich rechtliche Sondervermögen ist München.

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